Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 12.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24908
OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1908b Abs 1 S 1 BGB
    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenmächtige Veranlassung einer nicht beabsichtigten Testamentserrichtung der betreuten Person durch einen Berufsbetreuer; Unbestimmter Rechtsbegriff der Eignung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Testament ohne Willen des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Berufsbetreuers wegen fehlender Eignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, ob das Landgericht den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1358 und 2001, 1249; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17797
LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09 (https://dejure.org/2009,17797)
LG Kleve, Entscheidung vom 12.03.2009 - 4 T 67/09 (https://dejure.org/2009,17797)
LG Kleve, Entscheidung vom 12. März 2009 - 4 T 67/09 (https://dejure.org/2009,17797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten Richter bei der Prüfung der vormundschaftlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung, der Zwangsmedikation und der zeitweisen Beschränkung der Freiheit des Betroffenen; Unverzügliche ...

  • Bt-Recht

    Anforderungen an die Genehmigung der Unterbringung und der Zwangsbehandlung eines Betreuten

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.; MDR 2008, 628 f.), der die Kammer folgt, erlaubt § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den darin genannten Voraussetzungen auch die zwangsweise Behandlung des untergebrachten Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen.

    Hier hat es zusätzlich die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben; dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit; insoweit kann es sich empfehlen, vorsorglich auch alternative Medikation für den Fall vorzusehen, dass das in erster Linie vorgesehene Medikament nicht die erhoffte Wirkung hat oder vom Betreuten nicht vertragen wird (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.).

    Dies legt gerade bei der Behandlung psychischer Erkrankungen eine besonders kritische Prüfung des therapeutischen Nutzens einer nur unter Zwang durchgeführten Medikation nahe (vgl. BGH NJW 2006, 1277 m.w.N.).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 1277 f.; MDR 2008, 628 f.), der die Kammer folgt, erlaubt § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den darin genannten Voraussetzungen auch die zwangsweise Behandlung des untergebrachten Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen.
  • LG Aachen, 06.06.2006 - 3 T 211/06

    Genehmigung, Zwangsmedikation, Zwangsbehandlung

    Auszug aus LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
    Das Vormundschaftsgericht muss die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen vielmehr in dem Beschluss möglichst präzise ansprechen (vgl. auch Landgericht Aachen, Beschluss vom 6. Juni 2006, Az: 3 T 211/06).
  • LG Kleve, 17.07.2008 - 4 T 181/08

    Prüfung der vormundschaftlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung, der

    Auszug aus LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09
    Die von dem Betreuten zu duldende Behandlung ist so präzise wie möglich anzugeben; dazu gehören auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 17.07.2008, Az. 4 T 181/08).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Die Ankündigung muss in einer Weise konkretisiert sein, die die Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sichert und eine hierauf gerichtete gerichtliche Überprüfung ermöglicht (vgl. im betreuungsrechtlichen Zusammenhang BGHZ 166, 141 ; LG Kleve, Beschluss vom 12. März 2009 - 4 T 67/09 -, juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 23. März 2009 - 5 T 100/09 -, juris).
  • LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

    Halbsatz FGG ist im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09) ist diese Bestimmung im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist.

  • LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10

    Unterbringung des Betroffenen in geschlossener Einrichtung und Zwangsmedikation

    Das Betreuungsgericht muss die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen vielmehr in dem Beschluss ausdrücklich ansprechen und die von dem Betreuten zu duldende Behandlung dabei möglichst präzise angegeben (vgl. LG Aachen, 3 T 211/06, zitiert nach juris; LG Kleve FamRZ 2009, 1245).
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